Sportkreisjugend Rems-Murr


Finanzschwache Familien


Zuschüsse für Kinder aus finanzschwachen Familien für die Teilnahme an Jugendfreizeiten

 

(Detaillierte Richtlinien und Merkblätter stets beachten und querlesen, aktuelle Änderungen beachten)

  • von Städten und Gemeinden:

wohnortbezogen - Einzelprüfung durch Veranstalter

  • Kreiszuschüsse
  Dauer:

mindestens 3 Tage (incl. An- und Abreise)
höchstens 21 Tage

  Gruppengröße:

mindestens 5Teilnehmer (Gesamtgruppe)

  Alter:

mindestens 6Jahre, höchstens 18 Jahre

  Zuschusshöhe:

Kosten der Freizeit, maximal jedoch 205,- € / pro Jugendlichem

- Förderung durch LJPlan (5,10 € / Tag) muss berücksichtigt werden
- Eigenbeitrag muss mindestens 2,50 € pro Tag betragen

  Antragstermin:

vor der Durchführung der Maßnahme

  Antragsverfahren (über KJA):

Beantragung auf Formularen des Landesjugendplanes, Anwesenheitsliste (Tln.-Liste) und eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern, Nachweis der Genehmigung durch Regierungspräsidium (Antrag auf Zuschuss aus Landesmitteln) muss vorgelegt werden

  Sonstige Voraussetzungen
oder Unterlagen:

- Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto
- gleichzeitige Förderung durch Landesjugendplan (!)
- Nachweis der Kosten der Freizeit (Ausschreibung, Prospekt)

  Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte:

http://www.jugendarbeitsnetz.de (> Geld)


  • Landeszuschüsse
  Dauer:

mindestens 5 Tage (incl. An- und Abreise)
höchstens 21 Tage

  Gruppengröße:

mindestens 6 Teilnehmer, einschließlich Leiter (Gesamtgruppe)

  Alter:

mindestens 6 Jahre, höchstens 18 Jahre

  Zuschusshöhe:

5,10 € / Tag / Jugendlicher

  Antragstermin:

spätestens 6 Wochen vor der Durchführung der Maßnahme

  Antragsverfahren (über WSJ):

Abrechnung auf Formularen des Landesjugendplans, Anwesenheitsliste (Tln.-Liste) und eigenhändige Unterschrift von den Teilnehmern

  Sonstige Voraussetzungen
oder Unterlagen:

- Auszahlung der Zuschüsse nur auf Vereinskonto, kein Privatkonto
- es darf sich um keine Familienfreizeit handeln
- Einkommensgrenzen dürfen nicht Überschritten werden

Einkommensgrenzen:
Haushaltsgrundlage 520,- €
Zuschlag pro Person die zum Haushalt gehört 260,- €

zum Gesamteinkommen müssen alle Einnahmen, der zum Haushalt gehörenden Personen, (Löhne, Gehälter, Pensionen, Unterhalt, Kindergeld, usw.) hinzugerechnet werden

  Antragsformulare, weitere Infos und Kontakte:

http://www.jugendarbeitsnetz.de (> Geld)